Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 (https://dejure.org/2007,11377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des Beklagten zur anteiligen Übernahme der Kosten einer Unterkunft des Klägers; Statthaftigkeit einer Anschlussberufung trotz Verzichts auf die Berufung; Zahlung des Übergangsgeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Saarland, 27.03.2007 - L 9 AS 18/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Abgrenzung von Einkommen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06
    Diese ist nicht erst ab Antragstellung durchzuführen (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 27.03.2007, L 9 AS 18/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - L 1 B 40/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06
    Maßgeblich ist also, ob der Lebensunterhalt in dem Zeitraum gedeckt ist, für den Leistungen beansprucht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 22.11.2006, L 1 B 40/05 AS, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 9 AS 7/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

    In letzteren Fällen gehört zwar die noch nicht erfüllte Forderung zum Vermögen, jedoch der tatsächliche Zufluss bei Erfüllung der Geldforderungen zum Einkommen (BVerwG a.a.O; LSG NRW, Urt. v. 08.11.2007, Az. L 9 AS 67/06 - Nachzahlung von Übergangsgeld; LSG NRW, Urt. v. 20.06.2007, Az. L 12 AS 44/06 und Urt. v. 20.08.2007, Az. L 20 AS 99/06 - Revision anhängig, Az. B 14 AS 48/07 R - Steuererstattung; Mecke in Eicher/Spellbrinka a.a.O., § 11 Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 13/08

    Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Mehrbedarf für behinderte

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.) steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - verspätete Antragstellung -

    Gemäß § 41 Abs. 1 SGB II bestehe der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag; stehe die Leistung nicht für einen vollen Monat zu, werde sie anteilig erbracht (unter Hinweis auf Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 1187/07 - ).

    Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach diesen Grundsätzen anteilig zu erbringen, soweit dem Hilfebedürftigen Leistungen nicht für einen vollen Monat zustehen, denn insoweit handelt es sich um Kosten, die grundsätzlich auch monatlich gezahlt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - , Revision anhängig - B 14 AS 13/08 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Vor allem wegen des Gleichbehandlungsgebotes in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II nicht zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 409/05 ER und vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 9 AS 69/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Deshalb ist das Datum der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung maßgeblich (Urteil des erkennenden Senats vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06).
  • SG Detmold, 02.02.2016 - S 2 SO 157/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen ohne Anrechnung des gewährten

    Anders als das Ausbildungsgeld im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, bei dem es sich um eine Leistung handelt, die in erster Linie die Motivation zur Teilhabe an der Ausbildungsmaßnahme fördern soll (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2008 - L 23 SO 117/07; Sächsisches LSG, Urteil v. 20.03.2008 - L 3 SO 25/07- jeweils m.w.N.), steht der den Lebensunterhalt sichernde Charakter des Übergangsgeldes so eindeutig im Vordergrund, dass es nicht gerechtfertigt ist, davon auszugehen, dass die beiden Leistungen teilweise unterschiedlichen Zwecken dienen würden (vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 08.11.2007 - L 9 AS 67/06).
  • SG Bremen, 07.01.2010 - S 18 AS 664/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Antragserfordernis für die

    Deshalb ist das Datum der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung maßgeblich (Urteil des erkennenden Senats vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06).
  • SG Braunschweig, 18.06.2008 - S 19 AS 2207/07

    Ablehnung der Übernahme einer Nebenkostennachzahlungen wegen Bezahlung

    Das Stammrecht auf Arbeitslosengeld II entsteht, wenn die Anspruchselemente in § 7 Abs. 1 Satz 1 SGG II erfüllt sind (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2007, Az.: L 9 AS 67/06, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.03.2008, Az.: L 7 AS 143/07).
  • LSG Hessen, 25.02.2009 - L 9 AS 183/08

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Aus Kapitel 3, Abschnitt 2, des SGB II ergibt sich, dass zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch diejenigen für Unterkunft und Heizung zählen, allerdings mit der Einschränkung, dass nur regelmäßig (i.d.R. monatlich) zu gewährende Leistungen, d.h. diejenigen nach § 22 Abs. 1 SGB II, erfasst werden (Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 41 Rdnr. 9 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 587/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2007 - L 9 AS 67/06 - anh.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105466
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER (https://dejure.org/2006,105466)
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Wird zitiert von ... (28)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der

    Handelt es sich um eine Mietwohnung, so spricht viel für die Annahme, dass für die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne der Vorschrift regelmäßig, sofern nicht aussagefähige örtliche Mietspiegel existieren, die Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zugrunde zu legen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2005 - L 8 AS 258/05 ER - und Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; zur Problematik der Anwendung von Produkt- und Kombinationstheorie: Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - zur Angemessenheit der Unterkunftskosten nach der Produkttheorie im BSHG: BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15.04 - FEVS 57 (206), 208).

    Es wird daher unter dem Gesichtspunkt der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Ansicht vertreten, dass eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II unzulässig und daher allein an die üblichen Mietkosten anzuknüpfen sei (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05 ER - Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER -).

    Hinzu kommt, worauf das SG zutreffend hingewiesen hat, dass nach den persönlichen Umständen - leider - keineswegs davon ausgegangen werden kann, die Antragsteller würden bald unabhängig von Leistungen nach dem SGB II leben können (vgl. zur Notwendigkeit eines überschaubaren Zeitraums bei der Übernahme besonders hoher Wohnungskosten: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006 - L 9 AS 67/06 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AS 513/06
    Dieser Beschluss wurde durch Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 insoweit bestätigt, als die weitergehenden Ansprüche der Antragstellerin zurückgewiesen wurden (L 9 AS 67/06 ER).

    Die Frage, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen der Antragstellerin angemessen im Sinn dieser Vorschrift sind, war bereits Gegenstand des oben genannten Beschlusses des 9. Senats vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -.

  • SG Hildesheim, 04.10.2007 - S 34 SO 132/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 30. März 2006 (L 9 AS 67/06 ER) seien die berücksichtigungsfähigen angemessenen Heizkosten auf der Grundlage der angemessenen Wohnfläche und der tatsächlichen, quadratmeterbezogenen Heizkosten zu ermitteln.

    Weiterhin nicht zu folgen vermochte das Gericht der Auffassung des Beklagten, dass sich seine Ansicht auch in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2006 (Az.: L 9 AS 67/06 ER) wieder finde.

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